Mitte Dezember werden wir die Eltern erstmals anschreiben. Dieses Schreiben enthält die wichtigsten allgemeinen Informationen zur Schuleinschreibung. Beigefügt ist ein Datenblatt, das wir zur Vorbereitung der Anmeldeblätter für den Schülerakt benötigen, und um dessen zeitnahe Rückleitung wir die Erziehungsberechtigten bitten.
Ihre Daten werden uns vom Einwohnermeldeamt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie allerdings erst im Januar (oder später) nach Aising umziehen, möchten wir Sie bitten, per Mail oder durch das Kontaktformular mit uns Kontakt aufzunehmen.
Im Februar erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit den exakten Terminen und Uhrzeiten für den Einschreibetag im März. Bitte halten Sie diese ein, denn dadurch sind wir in der Lage, die Wartezeiten gering zu halten.
Selbstverständlich können Sie, wenn Sie Fragen haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, können Sie sich jederzeit per Mail an uns wenden.
im Vorjahr zurückgestellt |
regulär schulpflichtig incl. der "Korridorkinder des Vorjahres" |
Korridorkinder Schulpflicht nach Beratung und Elternwille |
auf Antrag schulpflichtig |
auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig |
schulpflichtig |
bis 30.06.2018 geborene Kinder |
von 01.07. – 30.09.2018 geborene Kinder |
01.10. – 31.12.2018 geborene Kinder |
ab 01.01.2019 geborene Kinder |
keine weitere Zurückstellung möglich |
Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall ausführlich überprüft |
Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren. Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind 2024/2025 schulpflichtig wird oder nicht. Sie geben bis 10.04.2024 eine schriftliche Erklärung ab, wenn das Kind erst 2025/2026 schulpflichtig werden soll. |
Schulfähigkeit kann überprüft werden |
Schulfähigkeit wird überprüft |
evtl. Überprüfung auf sonder- pädagogischen Förderbedarf |
Zurückstellung ist möglich |
nach dem 31.07. kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden |
Schulpsychologisches Gutachten erforderlich |
… werden gegebenenfalls auf folgender Seite beantwortet. Bitte klicken Sie einfach auf das Bild! Unser digitales Angebot lässt sich übrigens besser auf einem Tablet nutzen!
1) Muss ich zu diesem Termin kommen?
Ja, denn es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung, auch wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen.
2) Müssen beide Erziehungsberechtigte zu diesem Termin kommen?
Nein, es genügt die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.
3) Was ist, wenn ich an diesem Termin verhindert bin?
Bitte nehmen Sie vor dem Termin mit der Schule telefonisch Kontakt auf.
4) Muss ich mein Kind mitnehmen?
Ja, die Anwesenheit Ihres Kindes ist erforderlich.
5) Wir haben Zweifel, ob wir unser Kind einschulen lassen sollen.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, ist das Erscheinen zur Schuleinschreibung notwendig. Nutzen Sie hierzu auch den Rat der Betreuerinnen aus den Kindergärten, die Ihr Kind sehr gut kennen. Außerdem dürfen wir Sie an den Beratungslehrer unserer Schule, Herrn Grigat, verweisen.
6) Wir möchten unser Kind in Aising anmelden, obwohl wir nicht im Schulsprengel wohnen.
Für die Schuleinschreibung ist die Schule zuständig, in dessen Sprengel sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Nehmen Sie dort den Einschreibetermin wahr und stellen dort einen Gastschulantrag.
7) Muss ich den Termin wahrnehmen, obwohl mein Kind „auf Antrag schulpflichtig ist“ und ich es erst nächstes Jahr einschulen möchte?
Nein, der Termin ist für Sie nicht von Bedeutung. Allerdings sollten wir darüber Bescheid wissen. Sie haben ein Formular erhalten, mit dem Sie uns darüber informieren können.
8) Muss ich den Termin wahrnehmen, obwohl mein Kind ein „Korridorkind“ ist und ich es erst nächstes Jahr einschulen möchte?
Ja, das Erscheinen zur Schuleinschreibung notwendig. Allerdings können Sie nach erfolgter Beratung selbst entscheiden, ob Ihr Kind tatsächlich im September eingeschult werden soll. Wichtig ist, dass Sie uns bis 11. April darüber informieren. Bei der Schuleinschreibung händigen wir Ihnen ein entsprechendes Formular aus.
9) Wie lange dauert die Schuleinschreibung?
Bitte planen Sie ca. 45 Minuten ein! Allerdings freuen wir uns, wenn Sie die Angebote des Elternbeirats oder der Mittagsbetreuung wahrnehmen und sich etwas über die Aisinger Schule informieren.
10) Ich möchte, dass mein Kind keinen Religionsunterricht besucht.
Wenn Ihr Kind einer Glaubensrichtung angehört, können Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden. Das entsprechende Formular wird Ihnen bei der Einschreibung auf Wunsch ausgehändigt. Es muss stattdessen den Ethikunterricht besuchen. Gehört Ihr Kind keiner Glaubensgemeinschaft an, ist der Besuch des Ethikunterrichts generell verpflichtend.
11) Ich benötige Informationen zur Betreuung meines Kindes nach Unterrichtsende.
An der Aisinger Grundschule gibt es eine erweiterte Mittagsbetreuung. Am Schuleinschreibetag wird Ihnen Frau Beuster für Fragen zur Verfügung stehen.
12) Gibt es einen Informationsabend für die Eltern?
Selbstverständlich wird auch an der Aisinger Schule ein Informationsabend durchgeführt. Dieser ist für Anfang Juli geplant.
13) Wir möchten unser Kind bestens auf den Schulbeginn vorbereiten. Gibt es Tipps oder Ratschläge, was wir besonders üben sollen?
Am Schuleinschreibetag erhalten Sie von unseren Lehrern ein Informationsblatt mit vielen Ratschlägen.
14) Wann erfahren wir, was wir für den Schulbeginn alles kaufen sollen.
Grundsätzlich ist dies natürlich die Entscheidung der zukünftigen Lehrkraft Ihres Kindes. Wir werden Ihnen voraussichtlich am Tag des Informationsabends eine Einkaufsliste aushändigen können.