Die Bayerische Staatsregierung hat sich entschieden, die Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte ab Mittwoch, 16.11.2022, aufzuheben.
Damit unterliegen Personen, die per PCR- oder per zertifizierten Antigen-Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, nicht mehr der Isolationspflicht.
Es gilt aber weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob eine Covid-19-Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.
- Für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch.
- Entscheiden sich aber positiv getestete Schülerinnen und Schüler gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die aktualisierten Hygienemaßnahmen an Schulen in Bayern hin.