Aktuelles

Beschlüsse des Ministerrats vom 4. März 2021

An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“. Der Unterricht an den Schulen findet ab 15. März 2021 daher in folgenden Schritten statt:

  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz […] unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen Präsenzunterricht.
  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz [….] über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.
  • Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei